Fachanwalt für Familienrecht
Herzlich willkommen!
Mit meiner Internetpräsenz möchte ich Ihnen die Möglichkeit bieten, sich ausführlich über die von mir betreuten Rechtsgebiete vorab zu informieren.
Falls Sie konkrete Fragen zu Ihrer Situation haben, stehe ich Ihnen gerne persönlich, telefonisch oder über eine e-mail-Anfrage zur weiteren Beratung zur Verfügung.
Ich hoffe Sie können für sich wichtige Informationen erhalten und verbleibe
Ihr
STEPHAN RUPPRECHT
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
Neuigkeiten
Am Montag, 21. November 2011 um 12:14:47 Uhr wurde die letzte Ergänzung vorgenommen. Die aktuellsten Änderungen finden Sie hier:
Beitrag über den Elternunterhalt ergänzt [direkt dort hin]
Beitrag "Kosten eines Scheidungsverfahrens" wurde aktualisiert [direkt dort hin]
Neuer Bereich "Patientenverfügung" wurde eingearbeitet. [direkt dort hin]
Neue Düsseldorfer Tabelle eingearbeitet [direkt dort hin] [71 KB]
Neuaufname eines Beitrages zum Namensrecht [direkt dort hin]
Neuaufnahme eines Beitrags zum Sorgerecht anlässlich der BVerfG-Entscheidung zu nichtverheirateten Vätern [direkt dort hin]
Aktualisierung des Beitrages zum Versorgungsausgleich, download für Antrag auf Kontenklärung [direkt dort hin]
Aktualisierung der Beiträge zur Verfahrenskostenhilfe und zu den Kosten eines Scheidungsverfahrens.
Die Düsseldorfer Tabelle wurde erörtert und aktualisiert. [direkt dort hin]
Ein weiterer Beitrag zu "Steuern bei Trennung und Scheidung" wurde aufgenommen zum Thema Freibetrag". [direkt dort hin]
Der Beitrag zum Versorgungsausgleich wurde aufgrund der Gesetzesänderung aktualisiert. [direkt dort hin]
Ein Beitrag zum Kindergeld wurde aufgenommen. [direkt dort hin]
Der Beitrag zum Zugewinnausgleich wurde an die neue Rechtslage nach dem Güterrechtsänderungsgestz vom 01.09.2009 angepasst. [direkt dort hin]
Berufserfahrung als solche ist noch kein Garant für einen guten Anwalt.
Wer etwas bereits 30 Jahre lang falsch macht, hat eben auch "Berufserfahrung"
Man lernt nie aus ;)
Für jeden Anwalt sollte es selbstverständlich sein, sich durch Fortbildungen auf dem Stand des geltenden Rechts zu halten.
Viele Kollegen versäumen dies jedoch und bringen die sie beauftragenden Mandanten damit in die Gefahr, Prozesse zu verlieren und Kosten zu tragen.
Fachanwälte
Alle Fachanwälte sind aufgrund § 15 der Fachanwaltsordnung verpflichtet, im Jahr mindestens für zehn Stunden an Fortbildungsveranstaltungen für ihr spezielles Rechtsgebiet teilzunehmen.
Dies stellt ein absolutes Mindestmaß dar, welches durch die entsprechenden Rechtsanwaltskammer kontrolliert wird.
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"anwaltsuche.de" Rechtsanwalt Familienrecht Dortmund bei anwaltssuche.de


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