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Erbrecht und Trennung / Scheidung

Erbrechtliche Fragen bei Trennung und Scheidung

Leben die Eheleute zusammen, gibt es eine gesetzliche Regelung, durch die im Todesfalle eines Ehegatten dessen Erbanspruch geregelt wird.

Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, oder ehevertraglich die Gütertrennung vereinbart haben.

Bei Zugewinngemeinschaft wird im Falle des Todes eines der Ehegatten der überlebende

--> gegenüber seinen Kindern 1/2 des Nachlasses erhalten, die andere Hälfte wird auf die Kinder anteilsmäßig verteilt.
--> wenn keine Kinder vorhanden sind, gegenüber den Schwiegereltern 3/4erhalten.

Bei Gütertrennung gilt bei den oben angegebenen Konstellationen

--> 1/4 Gatte, 3/4 Kind(er)
--> 1/2 Gatte, 1/2 Schwiegereltern

Leben die Eheleute getrennt, ändert sich an dieser Konstellation nichts !
Das heißt, solange nicht ein Testament erstellt, oder ein Scheidungsantrag gestellt wurde, erbt der getrennt lebende Ehegatte wie oben beschrieben weiter !