Erbschaftssteuer
Allgemeine Freibeträge bei Erbschaften und Schenkungen
Steuerklasse (A)
Persönliche Freibeträge
Freibeträge
I Nr. 1 Ehegatten 307.000 €
I Nr. 2 Kinder und Stiefkinder 205.000 €
I Nr. 3 Enkel 51.200 €; Kinder (Enkel) verstorbener Kinder 205.000 €
I Nr. 4 Eltern und Großeltern bei Erwerb von Todes wegen 51.200 €
II Eltern und Großeltern bei Erwerb durch Schenkung, Geschwister, Kinder
von Geschwistern (=Nichten und Neffen), Schwiegerkinder,
Schwiegereltern, Stiefeltern, geschiedener Ehegatte 10.300 €
III Übrige 5.200 €
zusätzlich die Versorgungsfreibeträge
(gekürzt um den Kapitalwert einer Hinterbliebenenrente)
I Nr. 1 Ehegatten 256.000 €
I Nr. 2 Kinder bis 5 Jahre 52.000 €
über 5 bis 10 Jahre 41.000 €
über 10 bis 15 Jahre 30.700 €
über 15 bis 20 Jahre 20.500 €
über 20 bis 27 Jahre 10.300 €
(B) Freistellung von Hausrat einschl. Wäsche und Kleidung
I Nr.1-4 (Verwandtschaftsverhältnisse siehe oben) 41.000 € Übrige 10.300 €
(C) Freistellung aller anderen beweglichen körperlichen Gegenstände
I Nr.1-4 (Verwandtschaftsverhältnisse siehe oben) 10.300 €
Übrige (mit Hausrat zusammengefasst) -
(D) Sonstige Freistellungen
Bestattungskosten, mindestens pauschal 10.300 €
Grundbesitz, Kunstgegenstände und dergleichen, deren Erhaltung im
öffentlichen Interesse liegt (unter bestimmten Voraussetzungen sogar in
vollem Umfang frei) Ansatz nur mit 40%
Freibetrag für erwerbsunfähige Eltern 41.000 €
Pflege- bzw. Unterhaltsaufwand 5.200 €
Übliche Gelegenheitsgeschenke frei Zuwendungen für kirchliche,
gemeinnützige, mildtätige Zwecke, an den Bund, ein Land oder eine
Gemeinde, an politische Parteien frei Familienwohnheim bei Schenkung
unter Ehegatten frei
