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Erbscheinsverfahren

Verstirbt eine Person, die in Deutschland Nachlassvermögen (wie z.B. Bankkonten, Wertpapierdepots, Grundstücke o. ä.) hinterlässt, so benötigen die Erben einen deutschen Erbschein.

Der Erbschein dient als Nachweis z.B. gegenüber deutschen Behörden oder Banken, dass die darin aufgeführten Personen rechtmäßige Erben der verstorbenen Person sind.

Der Erbschein muss grundsätzlich persönlich beantragt werden.

Wer kann einen Erbschein beantragen?

Jeder (mutmaßliche) Erbe kann einen deutschen Erbschein beantragen.

Welche Arten von Erbscheinen gibt es?

--> Teilerbschein:
Erbschein nur für den Antragsteller gemäß seines Anteils
--> Gemeinschaftlicher Teilerbschein:
Erbschein für mehrere, aber nicht alle Erben gemeinsam
--> Gemeinschaftlicher Erbschein:
Erbschein für alle Erben gemeinsam

Daneben gibt es noch so genannte Mindest(teil)erbscheine, die jedoch nur sehr selten ausgestellt werden (müssen).

Wo wird ein deutscher Erbschein beantragt?
Ein deutscher Erbschein wird beim zuständigen Amtsgericht, Abteilung Nachlassangelegenheiten, beantragt.
Die Zuständigkeit ist wie folgt geregelt:

--> Hatte der/die Verstorbene einen Wohnsitz oder Aufenthalt in Deutschland, so ist das Amtsgericht dieses Wohnsitzes/Aufenthalts zuständig, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des/der Verstorbenen.

--> Hatte der/die Verstorbene die deutsche Staatsangehörigkeit und weder Aufenthalt noch Wohnsitz in Deutschland, so ist das Amtsgericht Schöneberg, Grunewaldstraße 66-67, 10823 Berlin, zuständig.

--> Hatte der/die Verstorbene eine ausländische Staatsangehörigkeit und weder Wohnsitz noch Aufenthalt in Deutschland, so ist jedes Gericht zuständig, in dessen Amtsbezirk sich Nachlassgegenstände befinden. Von mehreren möglichen Amtsgerichten wird eines ausgewählt, das dann für das gesamte Nachlassverfahren zuständig ist.

Wie wird ein deutscher Erbschein beantragt?
In Deutschland wird der Erbschein entweder direkt bei einem Amtsgericht oder bei einem Notar beantragt.
Die Antragsstellung beim Notar ist jedoch kostenpflichtig und im Grunde nur deshalb erforlderlich, weil mit dem Antrag die gemachten Angaben zun den tatsächlichen Verhältnissen eidesstattlich versichert werden müssen. Eine solche eidesstattliche Versicherung ist beim Notar möglich, kann jedoch auch beim Amtsgericht erfolgen.

Welche Formvorschriften gibt es für den Erbscheinsantrag?
Zum Erbscheinsantrag gehört immer eine eidesstattliche Versicherung, die nur persönlich von einem Erben abgegeben werden kann.
Inhaltlich muss angegeben werden, ob man kraft Gesetz oder kraft gewillkürter Erbfolge erbt, ob und welche Testamente oder sonstige letztwillige Verfügungen vom Erblasser erstellt wurden, ob weitere Personen vorhanden sind, die den Antragsteller in seinem Erbrecht einschränken können und ob ein Rechtsstreit über das Erbrecht anhängig ist.

Welche Unterlagen benötige ich für einen Erbscheinsantrag?
Grundsätzlich müssen alle Angaben im Erbscheinsantrag durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden (insbesondere Geburts-, Heirats-, Sterbedaten).
Das Nachlassgericht verlangt in der Regel die Vorlage von Originalunterlagen oder beglaubigten Kopien der Originale. Bei Vorlage der Originalunterlagen können Kopien beim Amtsgericht / Nachlassgericht beglaubigt werden. Für die Vorbereitung des Erbscheinsantrags genügt die Übersendung einfacher Kopien oder Angabe der konkreten Daten.

Welche Gebühren fallen für das gesamte Verfahren an?
Die Gebühren für die Aufnahme des Erbscheinsantrags und der Beurkundung der eidesstattlichen Versicherung richten sich nach dem Wert der Erbschaft bzw. des Erbschaftsanteils.