Scheidung
Rechtlich gesehen, gibt es nur einen einzigen Grund, warum eine Ehe geschieden werden kann:
Das Scheitern der Ehe
Scheidungsgründe wie "böswilliges Verlassen", "seelische Grausamkeit" oder ähnliches werden heute nicht mehr herangezogen.
Es gilt ausschließlich das sogenannte "Zerrüttungsprinzip".
Eine Ehe ist "zerrüttet", wenn die Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen.
Das Gericht scheidet eine Ehe unter folgenden Voraussetzungen:
Entweder,
1. beide Eheleute wollen geschieden werden und leben bereits seit einem
Jahr getrennt von einander im Rechtssinne. Hierbei sollten sich die Eheleute
über die Folgen der Scheidung bereits geeinigt haben. (Sorgerecht,
Unterhalt, Hausrat, Zugewinn)
Hierbei handelt es sich dann um eine sogenannte "einvernehmliche
Scheidung"
oder
2. nur einer der Eheleute will sich scheiden lassen und die Eheleute leben
bereits seit drei Jahren getrennt.
Sollte einer der Eheleute der Scheidung nicht zustimmen und hierfür keine
"triftigen Gründe" haben, so wird die Ehe auch gegen dessen Willen bereits
nach nur einem Trennungsjahr geschieden.
Der "scheidungsunwillige" Ehepartner müßte das Gericht dann davon
überzeugen, dass die Ehe noch nicht gescheitert ist.
oder
3. es liegt eine besonder Härte vor.
Eine sogenannte Härtefallscheidung hat lediglich zur Bedingung, dass das
bloße mit dem anderen Verheiratet sein, dem antragsstellenden Ehepartner
nicht mehr zumutbar. In solchen Fällen ist eine Scheidung auch ohne jede
Trennungszeit möglich. Beispiele dafür ist Vergewaltigung
in der Ehe oder sonstige schwehre häusliche Gewalt.
Ist die Ehefrau vom Gatten vergewaltigt worden, ist es ihr nicht mehr
zumutbar, ein Trennungsjahr lang mit diesem Menschen verheiratet zu sein.
Wie das Scheidungsverfahren tatsächlich abläuft erfahren Sie hier !
