Textversion
Textversion

Sitemap Kontakt Impressum letzte Änderung

"online-Scheidung"

so einfach geht das

Egal wo in Deutschland Sie sich scheiden lassen wollen ...

Ich begleite bundesweit Mandanten bei Ihrer Scheidung bei garantiert transparenten Kosten und schnellstmöglichem Verfahren.



persönlicher Kontakt ist gewünscht

Zunächst einmal können Sie sich jederzeit gerne einen Besprechungtsermin in meiner Kanzlei geben lassen und ich berate und begleite Sie über das gesamte Verfahren persönlich.

Gespräche können hier in der Kanzlei stattfinden und/oder telefonisch erfolgen.
Sie können mir Mails schicken oder mich anfaxen, ich bin auf allen erdenklichne Wegen erreichbar ;)

KONTAKT

"online" bevorzugt

Falls Ihnen eine "online-Scheidung" lieber ist, kein Problem;
so einfach geht´s:

1. Sie füllen so weit als möglich das "online-Formular" aus.

2. Ich sende Ihnen per e-mail, Fax oder Post eine konkrete Verfahrenskostenaufstellung, einen Scheidungsantragsentwurf, Hinweise zu möglichen Beratungsfeldern in Ihrem speziellen Falle und eine Vollmacht zu.

3. Sie nehmen per Telefon, Fax, Post oder e-mail Kontakt zu mir auf und werden in einem ersten Gespräch telefonisch beraten.

4. Soll die Scheidung von mir durchgeführt werden, senden Sie mir die unterzeichnete Vollmacht sowie Ihre Heiratsurkunde / Stammbuch zu und ich leite das Scheidungsverfahren ein.

Bei mir haben Sie zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens die Möglichkeit der persönlichen Kontaktaufnahme / Beratung.


Und so läuft das Verfahren genau ab:

Die Kontaktaufnahme erfolgt ganz nach Ihren Wünschen per e-Mail, Fax oder telefonisch. Das Verfahren läuft an dem für Ihre Scheidung zuständigen Familiengericht.
Sobald ich Ihre Informationen aus dem „online-Formular Scheidung“ erhalten habe, schreibe ich Sie an und werde bereits einen Entwurf eines Scheidungsantrages nach Ihren Angaben beifügen. Gerne können Sie jederzeit per E-Mail oder telefonisch Rückfragen mit mir klären.

Damit der Scheidungsantrag bei dem für Sie zuständigen Familiengericht eingereicht werden kann benötige ich eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht [26 KB] , die Heiratsurkunde und, sofern Sie minderjährige Kinder haben, deren Geburtsurkunden.

Der Scheidungsantrag wird nach Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses bzw. Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe vom Familiengericht dem anderen Ehegatten zugeschickt, mit der Aufforderung, mitzuteilen, ob er ebenfalls geschieden werden will und ob die Angaben im Scheidungsantrag zutreffen.

Beide Eheleute erhalten vom Gericht Formulare zur Berechnung des gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsausgleichs (Rentenausgleichs) die sorgfältig auszufüllen sind; es sei denn, der Versorgungsausgleich ist ehevertraglich ausgeschlossen worden.
Ihre Formulare erhalten Sie über mich und wollen diese bitte ausgefüllt an mich zurücksenden. Ich werde diese dann ans Gericht weiterleiten.

Die Formulare werden sodann vom Gericht an die Rentenkassen gesandt, welche die in der Ehezeit angefallenen Renten berechnen und dem Gericht mitteilen. Das ist der in den meisten Fällen langwierigste Punkt einer Scheidung. Die Gerichte gehen derzeit von Bearbeitungszeiträumen von 12 bis 14 Wochen aus.

Liegen die Rentenauskünfte dann bei Gericht vor, wird - wenn nichts Weiteres zu regeln ist - vom Gericht der Scheidungstermin anberaumt.

Sollten Sie an dem anberaumten Termin im Urlaub, beruflich oder sonst wie verhindert sein, teilen Sie mir dies bitte unverzüglich mit, ich werde dann für Sie einen entsprechenden Verlegungsantrag stellen. Gegebenen Falls wollen Sie mir entsprechende Nachweise (Buchungsbestätigung, Bescheinigung des Arbeitgebers oder ähnliches) gleich mit senden.

Zum Scheidungstermin werden beide Eheleute und deren Anwälte geladen. Handelt es sich um eine sogenannte „unstreitige“ also einvernehmliche Scheidung, so dauert der Termin als solcher durchschnittlich etwa 15 Minuten.

Das Gericht fragt beide Eheleute, ob die Angaben im Scheidungsantrag richtig sind und ob sie auch weiterhin geschieden werden wollen.
Weiter werden sie zu Ihren Einkommensverhältnissen bei Antragsstellung befragt. Hier genügt eine Bezugnahme auf meine Angaben im Scheidungsantrag.

Das Gericht trifft dann eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich (soweit dieser nicht ehevertraglich ausgeschlossen wurde) und wird sodann die Scheidung aussprechen.

Falls beide Ehegatten anwaltlich vertreten sind, kann von beiden Ehegatten auf Rechtsmittel verzichtet werden und so der Scheidungsbeschluss noch am selben Tage rechtskräftig werden.

Ansonsten wird der Beschluss den Eheleuten (bzw. so vorhanden, deren Anwälten) zugestellt. Wird binnen eines Monats nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses keine Beschwerde oder anderes Rechtsmittel eingelegt, so wird der Scheidungsbeschluss rechtskräftig.