Einmietbetrüger / "Mietnomaden"
Schutz vor "Mietnomaden":
Vermieter geraten nicht selten in die Situation, gegen Mieter vorgehen zu müssen, die sie bewußt schädigen.
Die sogenannten "Einmietbetrüger" oder "Mietnomaden" geben sich zunächst seriös und zahlen nach Einzug keinen Cent Miete.
Es hat sich mittlerweile auch in die Gesetzgebungskreise herumgesprochen, dass Vermieter in solchen Situationen kaum Möglichkeiten haben, einigermaßen schadlos solche "Mieter" los zu werden.
Es sind Gesetzesvorlagen geplant, deren Erlass und Inhalt aber noch nicht absehbar.
Hier hilft also nur schnelles, entschlossenes Reagieren über den Anwalt, der die rechtlichen Schritte einleitet, die den wirtschaftlichen Schaden möglichst gering halten.
Denn eines ist klar:
Der "professionelle Mietnomade" kennt sich im Zweifel besser mit den rechtlichen Gegebenheiten aus als der Vermieter, der zum ersten mal mit einem solchen Betrüger konfrontiert wird.
Am aller besten ist es daher, unliebsame Mieter bereits bei den Vertragsverhandlungen vor Abschluss des Mietvertrages auszusieben.
TIPPS
Gesundes Misstrauen:
Wenn ein angehender Mieter schon vor Abschluss des Vertrages keine Informationen über sich geben möchte, sollte sie das stutzig machen.
Gehaltsbescheinigungen, Kontoauszüge, Visitenkarten lassen sich fälschen.
Auf Unstimmigkeiten achten: Ein dicker Wagen passt nicht unbedingt zu alten Schuhen. Mietnomaden haben häufig an ihrer alten Adresse das Klingel- und Briefkastenschild abmontiert, um für Gläubiger unauffindbar sein. Schauen sie an der angegebenen Adresse nach und befragen sie gegebenen Falls gleich den alten Vermieter.
Mieterselbstauskunft/Bewerberbogen:
Ach wenn diese von Mietbetrügern sicher unrichtig ausgefüllt werden, sollten sie jeden Mietinteressenten nach dem verfügbaren Nettoeinkommen, nach unterhaltspflichtigen Personen und auch nach bereits abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen fragen.
Die Frage nach den letzten beiden Wohnorten, mindestens aber nach dem bisherigen Wohnort, ist jedenfalls sinnvoll. Außerdem sollte der Mieter darin seine Zustimmung zu einer Überprüfung durch eine Wirtschaftsauskunftei erteilen. Niemand ist verpflichtet, den Bogen auszufüllen. Allerdings muss der Vermieter auch nicht an denjenigen vermieten, der es nicht tut.
Der Eigentümer sollte sich spätestens bei der Unterschrift unter den Mietvertrag den Ausweis zeigen lassen und die Daten mit der Selbstauskunft vergleichen, um Sicherheit über die Identität seines Mietinteressenten zu haben.
Mietvertrag/Kaution/Schlüsselübergabe:
Mieter sollten den Schlüssel zur Wohnung grundsätzlich erst erhalten, wenn der Mietvertrag unterschrieben ist und zumindest die erste (von maximal drei) Raten der Kaution auf dem Vermieterkonto ist.
