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was tun bei Mietrückständen ?

Menschen, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage kommen und daher in Schwierigkeiten mit Mietzahlung kommen und "Mietnomaden" lassen sich nicht immer unterscheiden.

"Mietnomaden" suchen in der Regel nicht den Kontakt zum Vermieter, anders als Mieter, die unverschuldet in einen finanziellen Engpass geraten.

Mieter und Vermieter sollten unbedingt im Gespräch bleiben. Bei Mietrückständen kann oft eine gemeinsame Lösung gefunden werden: etwa Stundung, zeitweilig herabgesetzte Miete oder auch externe Lösungen: Schuldnerberatung, Wohngeld, die Übernahme von Unterkunftskosten im Rahmen von Hartz IV, auch direkt an den Vermieter, wenn nicht sichergestellt ist, dass die Miete ihren Empfänger erreicht.

Zur Verhinderung von Obdachlosigkeit können die Träger von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II auch maximal sechs Monatsmieten übernehmen: Voraussetzung: die Wohnung ist erhaltenswürdig (= nicht zu groß oder zu teuer).

Hören Sie aber ganze Wochen lang nichts von Ihrem säumigen Mieter, oder hören Sie immer wieder das selbe, es wird aber nicht gezahlt, handelt es sich in den meisten Fällen um einen Mieter, der Sie bewusst schädigen will.

Hier hilft dann nur ein: schnelles handeln ! siehe Einmietbetrüger