Patientenverfügung

Möglichkeiten rechtlicher Vorsorge

Falls Sie sich Gedanken machen, was ist, wenn Sie einmal nicht mehr in der Lage sind Ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, gibt es mehrere Möglichkeiten vorzusorgen.

Mit einer Patientenverfügung können Sie den behandelnden Ärzten verbindlich mitteilen, wie Sie behandelt werden sollen.

Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht können Sie entscheiden, wer für Sie handlungsbevollmächtigt sein soll, also in Ihrem Namen über Ihr Vermögen verfügt, Verträge abschließt oder kündigt und für Sie in anderen rechtlichen Angelegenheiten handelt.

Mit Hilfe einer Betreuungsverfügung können Sie für den Fall Ihrer späteren Betreuungsbedürftigkeit Vorschläge machen, wer für Sie vom Gericht als Betreuer bestellt werden soll.