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Fortbildung

Fortbildung: Pflicht und Kür für jeden Anwalt

Für jeden Anwalt sollte es selbstverständlich sein, sich durch Fortbildungen auf dem Stand des geltenden Rechts zu halten.

Viele Kollegen versäumen dies jedoch und bringen die sie beauftragenden Mandanten damit in die Gefahr, Prozesse zu verlieren und Kosten zu tragen.


Fachanwälte
Alle Fachanwälte sind aufgrund § 14 der Fachanwaltsordnung verpflichtet, im Jahr mindestens für zehn Stunden an Fortbildungsveranstaltungen für ihr spezielles Rechtsgebiet teilzunehmen.

Dies stellt ein absolutes Mindestmaß dar, welches durch die entsprechenden Rechtsanwaltskammer kontrolliert wird.

Zusätzliche Fortbildungen neben denen, die für die Führung des Fachanwaltstitels erfolgen, absolviere ich regelmäßig. .

Berufserfahrung als solche ist noch kein Garant für einen guten Anwalt.
Wer etwas bereits 30 Jahre lang falsch macht, hat eben auch "Berufserfahrung"
Man lernt nie aus ;)