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Fortbildung

Fortbildung: Pflicht und Kür für jeden Anwalt

Für jeden Anwalt sollte es selbstverständlich sein, sich durch Fortbildungen auf dem Stand des geltenden Rechts zu halten.

Viele Kollegen versäumen dies jedoch und bringen die sie beauftragenden Mandanten damit in die Gefahr, Prozesse zu verlieren und Kosten zu tragen.


Fachanwälte
Alle Fachanwälte sind aufgrund § 14 der Fachanwaltsordnung verpflichtet, im Jahr mindestens für zehn Stunden an Fortbildungsveranstaltungen für ihr spezielles Rechtsgebiet teilzunehmen.

Dies stellt ein absolutes Mindestmaß dar, welches durch die entsprechenden Rechtsanwaltskammer kontrolliert wird.

Fortbildungsnachweis der Bundesrechtsanwaltskammer
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat darüber hinaus eine Zertifizierung eingerichtet mit Hilfe derer die Mandanten erkennen können, ob der jeweilige Anwalt darüber hinaus eine umfassende Fort- und Weiterbildung betreibt.

Voraussetzung zur Führung dieses "Fortbildungslogos" ist, dass der jeweilige Anwalt für einen ununterbrochenen Zeitraum von drei Jahren in den Bereichen

"materielles Recht", "Berufsrecht, einschließlich Kostenrecht und
Berufshaftpflicht", "Verfahrens- oder Prozessrecht" und "Betriebs-,
Personal-, oder Verhandlungsführung"

Fortbildungen nachweisen kann.

Die genauen Kriterien für die Zertifizierung können Sie sich auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer anschauen.

Diese zusätzlichen Fortbildungen neben denen, die für die Führung des Fachanwaltstitels erfolgen, absolviere ich regelmäßig.
Daher ist mir, Rechtsanwalt Stephan Rupprecht, die Führung des nebenstehenden Logos von der Bundesrechtsanwaltskammer erlaubt worden.

Berufserfahrung als solche ist noch kein Garant für einen guten Anwalt.
Wer etwas bereits 30 Jahre lang falsch macht, hat eben auch "Berufserfahrung"
Man lernt nie aus ;)