Ordnungswidrigkeitenrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Wegen Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung oder sonstiger Vergehen, die einen Bußgeldbescheid nachsichziehen können, sollten Sie jeden Fall zum Rechtssanwalt gehen.
Der Rechtsanwalt kennt sich mit den Gesetzen aus, ist auf dem Stand der Rechtssprechung und kann Sie über die Fehlerquellen, etwa beim Geschwindigkeitsmessverfahren, Rotlichtüberwachungen oder Abstandsmessungen informieren.
Der Rechtsanwalt erkennt gegebenen Falls vorliegende Formfehler der Behörden, die Bescheide unwirksam machen und Tricks, um ein Führerscheinentzug zu vermieden.
Wird Ihnen daher ein Anhörungsbogen, oder gar schon ein Bußgeldbescheid zugestellt, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt aufsuchen, der u.a. auch die gesetzten Fristen einhält.
Machen Sie im Zweifel gegenüber der Polizei oder der Bußgeldbehörde keine Angaben zur Sache ! Erst nach Rücksprache mit einem Anwalt kann dieser Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen (§ 147 StPO, § 49 OWiG).
Erst dann kann eingeschätzt werden, ob und wenn ja welche Einlassung Sinn macht.






