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Beratungshilfe

Einkommensschwachen Personen steht das Recht auf Beratungshilfe zu.

Diese Beratungshilfe kann bei den zuständigen Amtsgerichten dadurch gewährt werden, dass der Ratsuchende sich direkt durch einen Rechtspfleger im Gericht beraten lässt.

Möglich ist auch die Beratung durch einen Rechtsanwalt im Rahmen der Beratungshilfe an Beratungshilfetagen in den Amtsgerichten.

Letztlich besteht die Möglichkeit, sich beim Amtsgericht einen sogenannten Beratungshilfeschein ausstellen zu lassen.

Der Schein berechtigt zu einer kostenfreien Erstberatung bei einem Anwalt Ihrer Wahl. Zu tragen ist lediglich eine sogenannte "Selbstbeteiligung" in Höhe von 10,00 € pro Beratungsschein, welche direkt an den Anwalt zu entrichten ist.

Der Schein wird ausgestellt, wenn der Ratsuchende seine Einkommensverhältnisse offengelegt und den Sachverhalt für die Beratung benannt hat.