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erste Beratung

Nach der Gebührenrechtsänderung sind die Kosten für eine Erstberatung nicht mehr festgeschrieben.

Der Rechtsanwalt hat die Kosten mit dem Mandanten zu vereinbaren.

Hinweis:
Gemäß § 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beträgt die Gebühr für ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch eines Verbrauchers höchstens 190,- € netto (226,10 € inkl. Mehrwertsteuer)

In meiner Kanzlei kostet eine erste Rechtsberatung im zeitlichen Rahmen bis zu einer 3/4 Stunde 90,00 € brutto.

In diesem Erstberatungsgespräch werde ich Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten in Ihrer ganz persönlichen Situation aufzeigen und das Kostenrisiko für eine außergerichtliche Vertretung oder einen möglicherweise notwendigen Rechtsstreit genau errechnen.
Sie haben so die Möglichkeit, bewusst zu entscheiden, wie Sie in Ihrer Angelegenheit vorgehen wollen.

Übrigens:
Die Kosten der Erstberatung werden für den Fall, dass ein Mandat erteilt wird, d.h. dass Sie mich als Anwalt beauftragen Sie gegenüber der Gegenseite oder bei Gericht zu vertreten, voll auf die dann entstehenden weiteren Gebühren angerechnet.

Vereinbaren Sie am besten gleich einen Erstberatungstermin unter 0231/9509605 oder fragen Sie einen Termin per e-mail an unter info@ra-rupprecht.de !